§ 1 Geltungsbereich

Die Firma Ideenfabrik UG (haftungsbeschränkt), Schriesheim (nachfolgend Auftragnehmer) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Geschäftsbedingungen gelten auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung für alle aktuellen und zukünftigen Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen, die der Auftragnehmer mit dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber) schließt. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Ausführung von Leistungen bedeutet keine Anerkennung von abweichenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.

 

§ 2 Angebote, Vertragsgegenstand, Vertragsabschluss

Ideenfabrik gibt nach Aufforderung des Auftraggebers ein Vertragsangebot ab. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich und in der Regel 14 Tage gültig. Dies gilt sowohl für mündliche und telefonische Auskünfte sowie für Angebote in Flyern, Broschüren, Preislisten, Newsletter, Rundschreiben und sonstigen Druckschriften als auch für Angebote in elektronischer Form.
Der Gegenstand des Vertrages richtet sich nach den individuellen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Der Auftragnehmer schuldet keine Leistungen, die nicht ausdrücklich individuell vereinbart wurden. Der jeweilige Gegenstand und Umfang des Vertrages ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebotes bzw. der Auftragsbestätigung. Der Auftragnehmer behält sich Änderungen und Verbesserungen vertraglich vereinbarter Leistungen vor, sofern dies dem Auftraggeber zumutbar ist und dadurch keine wesentlichen Nachteile entstehen.
Der Vertrag kommt mit Gegenzeichnung der Bestellung durch den Auftragnehmer oder mit Gegenzeichnung des Angebotes / der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande. Darüber hinaus ist der Vertrag rechtswirksam, sofern auf die übersendete Auftragsbestätigung kein Widerspruch durch den Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen erfolgt.
Der Auftragnehmer schuldet dem Auftraggeber die Übergabe der Entwürfe in einer Art und Weise, die die Erstellung der sich aus dem Vertrags-/Auftragszweck ergebenden Produkte ermöglicht. Grundsätzlich ist die Übergabe sogenannter „offener“ Dateien nicht geschuldet. Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zeitpunkt an dem die Unterlagen / Daten / Informationen dem Auftragnehmer zugehen. Sollte es nach einem rechtsgültigen Vertragsabschluss zu keiner Ausführung der Leistungen kommen (z.B. bei nicht bereitgestellten Unterlagen / Daten / Informationen etc. von Seiten des Auftraggebers), sind 80% des Auftragswertes zu begleichen.

 

§ 3 Vertragsdauer und -kündigung

Es gelten die vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsbedingungen. Unberührt bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor:
  • Bei Verstoß des Kunden gegen gesetzliche Verbote wie die Verletzung von:

    • strafrechtlichen Bestimmungen

    • urheberrechtlichen Bestimmungen

    • wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen

    • namensrechtlichen Bestimmungen

    • datenschutzrechtlichen Bestimmungen

  • Wenn ein Zahlungsverzug länger als vier Wochen andauert

  • Bei weiteren Vertragsverstößen nach Abmahnung durch den Auftragnehmer

  • Wenn grundlegende Änderungen der technischen und oder rechtlichen Standards im Internet vorliegen und es dadurch unzumutbar wird, die Leistungen ganz oder teilweise fortzuführen

Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung eines Werksvertrages besteht, jedoch ist die vereinbarte Vergütung zu bezahlen, jedoch müssen die ersparten Aufwendungen angerechnet werden. (§ 649 BGB).
Die Möglichkeit einer vorzeitigen Kündigung eines Jahres- und / oder Pflegevertrages besteht, jedoch ist die Leistung bis Vertragsende zu bezahlen.

 

§ 4 Widerrufsrecht

Bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Auftraggebers zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind besteht das Widerrufsrecht nicht. Für Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit handeln, besteht das Widerrufsrecht nicht.

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (IdeenFabrik UG (haftungsbeschränkt), Carl-Benz-Str. 16, 69198 Schriesheim, Tel: 06203 / 420 1844, Fax: 06203 / 420 1845, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist. 

Ausschluss bzw. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind;

 

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

 

- An IdeenFabrik UG (haftungsbeschränkt), Carl-Benz-Str. 16, 69198 Schriesheim, Tel: 06203 / 420 1844, Fax: 06203 / 420 1845, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

- Hiermit widerrufe(n) ich/wir(*) den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

- Bestellt am (*) /erhalten am (*)

- Name des/der Verbraucher(s)

- Anschrift des/der Verbraucher(s)

- Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

- Datum

(*) Unzutreffendes streichen

 

§ 5 Lieferung / Leistungen, Leistungsumfang, Abnahme

Die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Leistungen werden durch den Auftragnehmer selbst oder durch Dritte erbracht.
Der Auftraggeber ist verpflichtet die notwendigen Daten rechtzeitig und im vom Auftragnehmer angegebenen Dateiformat zur Verfügung zu stellen. Die dem Vertragsgegenstand zugehörigen Datenblätter sind zwingend zu beachten. Bei abweichenden Dateiformaten kann keine fehlerfreie Leistung gewährleistet werden.
Datenübermittlungen jeglicher Art durch den Auftraggeber oder durch einen Dritten im Auftrag des Auftraggebers, unterliegen keiner Prüfungspflicht von Seiten des Auftragnehmers. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für alle Inhalte und deren Rechtssicherheit. Er muss sich um alle Urheber- und Nutzungsrechte, der zur Verfügung gestellten Unterlagen / Daten / Informationen kümmern. Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Verantwortung dafür und gibt bei Rechtsverletzungen alle anfallenden Kosten an den Auftraggeber weiter.
Der Auftraggeber ist verpflichtet innerhalb von 14 Tagen die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Maßgeblich für die Einhaltung von Fristen ist der Zeitpunkt an dem die Unterlagen / Daten / Informationen dem Auftragnehmer zugehen. Der Auftraggeber erhält eine schriftliche Mitteilung, wenn die vertragsgegenständliche Leistung vollständig
erbracht ist und abgenommen werden kann. Der Auftraggeber ist verpflichtet die Leistung unverzüglich abzunehmen. Die Leistungen gelten ohne ausdrückliche
 
Erklärung als vertragsgemäß abgenommen, wenn der Auftraggeber sich innerhalb von 14 Tage nach Fertigstellungsmitteilung nicht äußert oder dem Auftragnehmer keine Abnahmeerklärung zukommen lässt. Darüber hinaus gilt die Leistung als vertragsgemäß abgenommen, wenn der Auftraggeber die erstellte Leistung Dritten zugänglich macht oder den Auftragnehmer damit beauftragt.
 
Der Auftragnehmer ist befugt Zugänge bei Drittanbietern nach Notwendigkeit, ohne weitere Rücksprachen mit dem Auftraggeber, zu erstellen. Dies können Kundenkonten, Einträge oder Accounts bei Fremdanbietern, Portalen, Suchmaschinendiensten etc. sein. Der Auftraggeber akzeptiert automatisch die allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen Anbieters. Der Auftragnehmer ist von jeglichen Verpflichtungen ausgenommen und nicht haftbar zu machen.

 

§ 6 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

Nur durch die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers kann die Einhaltung der Liefer- und Leistungsverpflichtungen des Auftragnehmers erfüllt werden. Verbindliche Liefertermine oder- fristen bedürfen der Schriftform und müssen ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.
 
Ist eine Leistungsverpflichtungen durch den Auftraggeber erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die dieser der Verpflichtung nicht nachkommt.
 
Der Liefer- oder Leistungstermin verlängert sich darüber hinaus bei Verzögerungen infolge von:
  1. Die Anwendungsumgebung des Auftraggebers hat unzureichende Voraussetzungen, z.B. (Hardware- oder Softwaredefizite). Soweit diese dem Auftragnehmer nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten.

  2. Problemen mit Produkten Dritter wie zum Beispiel die Software externer EDV-Hersteller, die Druckerzeugnisse der beauftragten Druckereien oder Waren der Konsumgüterindustrie. Bei Leistungsverzögerung durch Dritte, wird der Auftraggeber unverzüglich von der Verzögerung in Kenntnis gesetzt.

  3. Veränderungen der Anforderungen und / oder Änderungswünsche durch den Auftraggeber.

Die im Vertrag vereinbarten Termine und Fristen verlieren ihre Gültigkeit, wenn der Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen wünscht, die nicht als geringfügig zu bewerten sind. Der hierdurch entstehende Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
 

§ 7 Preise, Zahlungsbedingungen

Die Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zahlungsbedingung: „Sofort ohne Abzug“. Abweichende Zahlungsbedingungen sind im Angebot und in der Auftragsbestätigung näher ausgewiesen.

 

§ 8 Zahlungsverzug

Der Auftragnehmer ist im Verzugsfall berechtigt, die Leistungen einzustellen und die Zugänge des Auftraggebers bis zum Eingang des fälligen Betrages zu sperren. Der Auftraggeber bleibt auch während der Zeit der Sperrung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers hat dieser den jeweils erforderlichen Verwaltungsaufwand (Mahngebühr) in Höhe von 5,00 Euro (netto) sowie die Verzugszinsen von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz (§247 BGB) zu tragen.
Bei Fortsetzung des Vertrages im Zahlungsverzug durch den Auftragnehmer ist der Auftraggeber für Schädenersatzpflichtig, die dem Auftragnehmer unmittelbar aufgrund des Säumnisses entstehen.
Die fristlose Kündigung des Vertrages kann bei andauerndem Zahlungsverzug und weiterer Säumnis des Auftraggebers erfolgen. Der Auftragnehmer kann den durch die Kündigung bzw. Nichterfüllung des Vertrages entstandenen Schaden vom Auftraggeber einfordern.

 

§ 9 Rückgaberecht

Die Rückgabe individuell hergestellter Waren, die vollständig und mangelfrei sind, ist ausgeschlossen.

 

§ 10 Gewährleistung

Der Auftraggeber hat die Pflicht, die gelieferte Ware / Leistung sofort nach Erhalt, auf Mängel zu untersuchen. Etwaige offensichtliche Mängel hat der Auftraggeber unverzüglich, spätestens innerhalb 3 Tagen nach Erhalt der Ware / Leistung schriftlich beim Auftragnehmer anzuzeigen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die Funktionalität mit Produkten Dritter. Sollten Kompatibilitätsprobleme durch Updates, Downgrades sowohl im Softwarebereich als auch Hardwarebereich auftreten, stellt sich der Auftragnehmer von Schadensersatzansprüchen frei.

Der Auftragnehmer hat das Recht auf Verbesserung der Ware, wenn diese fehlerhaft oder defekt ist und dies vom Auftragnehmer anerkannt wurde. Nach zwei Versuchen der Warenverbesserung darf der Auftraggeber sein Geld zurückfordern. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß / Abnutzung, sowie Schäden durch unsachgemäße Weiterverarbeitung und Behandlung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber die gelieferte Ware verändert. Der Auftragnehmer hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. In diesem Fall ist teilweiser oder vollständiger Austausch des Ware / Leistung zulässig. Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Auftraggeber das Recht auf Wandlung oder Minderung. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Auftraggeber kein Rücktrittsrecht zu. Bei Rücktritt vom Vertrag bei gescheiterter Nacherfüllung steht dem Auftraggeber kein weiterer Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 

In allen Herstellungsverfahren sind geringfügige Abweichungen vom Original möglich und können nicht beanstandet werden. Dies gilt besonders bei geringfügigen Farbabweichungen zwischen Aufträgen, bei geringfügigen Schneide- und Falztoleranzen und den Vergleich von sonstigen Vorlagen (z.B. Proof und Ausdruckdaten) und dem Endprodukt.

 

§ 11 Haftungsausschluss

Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden die mittelbar oder unmittelbar aus der Anwendung oder Benutzung der durch ihn verkauften Waren / Leistungen entstehen. Der Auftragnehmer haftet nur bis zur Höhe des Auftragswertes.

Der Auftraggeber ist für den Inhalt seiner Webseiten / Onlineshops / Social Media Plattformen sowie sonstigen Web-Inhalten selbst verantwortlich. Mit Erteilung des Auftrages sichert der Auftraggeber zu keine Inhalte zu veröffentlichen, die öffentlichen Anstoß erregen, politische extremistische Positionen vertreten, Personen verunglimpfen oder gegen geltendes Recht verstoßen. Auch haftet der Auftragnehmer nicht, wenn dieser nur die übermittelten Inhalte im Auftrag des Auftraggebers einpflegt. Eine Kontrollpflicht jeglicher Art (Rechtssicherheit, Rechtschreibung, Plausibilität der Inhalte) der übermittelten Inhalte besteht für den Auftragnehmer nicht. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglicher Haftung und Ansprüchen Dritter frei. Bei Verstoß des Auftraggebers gegen die genannten Verpflichtungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die Annahme von Webseiten zu verweigern, die Webseiten und darauf gerichtete Verweise sofort zu löschen, zu sperren und den Vertrag mit dem Auftraggeber fristlos zu kündigen.

 

Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden z.B. an ihm überlassenen Vorlagen etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, es sei denn für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit Für solche Schäden haftet der Auftragnehmer auch bei Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er für leichte Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung, es sei denn, den Auftragnehmer trifft gerade bei der Auswahl des Dritten ein Verschulden. Der Auftragnehmer tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Auftragnehmer übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Auftragnehmer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei. Der Auftraggeber hat Entwürfe oder Reinzeichnungen auf etwaige Mängel (Richtigkeit von Bild, Text, Zahlen etc.) zu überprüfen und freizugeben. Für vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Auftragnehmers für erkennbare Mängel. Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 3 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Auftragnehmer geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten selbstständig und gewissenhaft prüfen zu lassen, bevor er die Entwürfe und sonstigen Arbeiten im geschäftlichen Verkehr verwendet. Der Auftragnehmer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für die rechtliche Zulässigkeit seiner Entwürfe und sonstigen Arbeiten. Er wird den Auftraggeber auf rechtliche Bedenken hinweisen, soweit sie ihm bekannt sind. Für die vom Auftraggeber zu vervielfältigenden und freigegebenen Arbeiten entfällt jede weitergehende Haftung des Auftragnehmers.

Der Auftraggeber haftet für alle Urheber- und Nutzungsrechte, der dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Materialien. Der Auftragnehmer übernimmt hierfür keinerlei Haftung und Verantwortung für diese Verstöße und gibt alle anfallenden Kosten an den Auftraggeber weiter. Die Beratung des Auftragnehmers ersetzt keine rechtliche Fachberatung.

 

§ 12 Gefahrübergang

Sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergegeben wurde oder das Werk des Auftragnehmers verlassen hat, geht die Gefahr vom Auftragnehmer auf den Auftraggeber über. Bei Versandverzögerung auf Wunsch des Auftraggebers, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.
Dies gilt auch dann, wenn die Transportkosten durch den Auftragnehmer übernommen wurden. Beanstandungen durch Transportschäden hat der Auftraggeber unmittelbar gegenüber dem Transportunternehmen innerhalb der dafür vorgesehenen Fristen geltend zu machen. Bei Sendungen des Auftraggebers an den Auftragnehmer trägt der Auftraggeber jedes Risiko, insbesondere das Transportrisiko, bis zum Eintreffen der Ware beim Auftragnehmer.

 

§13 Vertraulichkeit, Geheimhaltungspflicht

Der Auftragsnehmer verpflichtet sich, alle ihm bekannt gewordenen oder bekannt werdenden geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers auch über das Ende der Zusammenarbeit vertraulich zu behandeln. Dies gilt nicht sofern im Rahmen des erteilten Auftrages Gespräche, Verhandlungen oder Korrespondenz mit Dritten geführt werden.

Auftragnehmer und Auftraggeber verpflichten sich, alle Informationen über die Vertragsinhalte oder im Zusammenhang mit den Vertragsinhalten stehende Informationen geheim zu halten. Dies gilt auch für die Mitarbeiter beider Vertragsparteien. Bei Verletzung der Geheimhaltungspflicht durch den Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter ist der entstandene Schaden dem Auftragnehmer zu ersetzen.

 

§ 14 Datenschutz, Datensicherheit, Datenspeicherung und Kontrollrechte

Der Auftragnehmer weißt den Auftraggeber darauf hin, dass durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten besteht. Besonders sensible Daten muss der Auftraggeber durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen. Nach dem derzeitigen Stand der Technik ist es nicht möglich Vervielfältigungen von Werken insbesondere von Grafiken oder anderen optischen oder akustischen Gestaltungsmitteln, die online gestellt werden, zu verhindern.

Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter hinsichtlich der überlassenen Daten frei. Bei Datenübermittlung in jeglicher Form ist der Auftraggeber verpflichtet Sicherheitskopien anzufertigen. Bei Datenverlust ist der Auftraggeber verpflichtet, die betreffenden Daten erneut unentgeltlich zur Verfügung zu stellen.

Der Auftragnehmer darf die Bestandsdaten, die Abrechnungsdaten und die Nutzungsdaten des Auftraggebers soweit für Zwecke der Erfüllung der Verträge erforderlich, auch ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers erheben, verarbeiten, nutzen und speichern. Darüber hinaus werden die Daten zur Abwicklung der abgeschlossenen Vertragsbeziehung sowie zur weiteren Pflege der Kundenbeziehung genutzt und gespeichert. Eine weitergehende Nutzung der Bestandsdaten ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Auftraggebers nicht zulässig. Der Auftraggeber räumt dem Auftragnehmer das Recht ein, die vom Auftraggeber über den Server eingespeisten und abgerufenen Daten zu lesen und zu überprüfen, wenn der Auftragnehmer aus vernünftigen Erwägungen heraus davon ausgehen muss, dass der gesamte oder ein Teil der elektronischen Daten mit illegalen Handlungen verbunden ist oder der Inhalt der Daten gegen die guten Sitten verstößt.

Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der der Auftraggeber weiß, dass der Provider das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere dort abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Web-Servern gespeicherten Daten trägt der Auftraggeber vollumfänglich selbst Sorge.

 

§ 15 Obliegenheiten des Kunden

Alle Daten sind vom Auftraggeber geheim zu halten und keinem Dritten zugänglich zu machen. Der Auftraggeber hat die Pflicht den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten Daten bekannt sind. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer zeitnah über Änderungen seiner postalischen Anschrift, seiner E-Mail- Adresse, seiner Telefon- oder Faxnummer sowie gegebenenfalls eine Umfirmierung informieren.

 

§ 16 Urheberrechte, Nutzungsrechte und Referenznachweise

Alle erstellen Entwürfe und die fertig erstellten Leistungen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Der Auftragnehmer ist Rechtsinhaber der vertragsgegenständlichen Leistungen. Vom Miturheberrecht ausgeschlossen sind verwendete Vorschläge, Ideen und Informationen des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat die Verpflichtung alle Schutzvermerke wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert zu übernehmen. Verwertungs-und Nutzungsrechte werden vertragsspezifisch individuell geregelt. Weiterführende Verwertungen und Nutzungen bedürfen gesonderten schriftlichen Vereinbarungen. Der Auftragnehmer hat das Recht erbrachte Leistungen (Entwürfe / Objekte etc), auch wenn sie auf Kundenvorlagen beruhen, zur Eigenwerbung und als Referenz in sämtlichen Medien unter namentlicher Nennung des Auftraggebers zu verwenden sowie entsprechende Verlinkungen einzurichten.

Des Weiteren hat der Auftragnehmer das Recht auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen. Dies gilt sofern der Auftragnehmer nicht über ein entgegenstehendes Geheimhaltungsinteresse des Auftraggebers schriftlich in Kenntnis gesetzt wurde.

Der Auftraggeber bezahlt mit seinem Entgelt nur für die erbrachte Arbeitsleistung selbst, jedoch nicht für die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht für das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Urheberrecht kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies schriftlich vereinbart ist. Die Rechte gehen in diesem Fall erst mit Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über. Es besteht keine Herausgabepflicht des Auftragnehmers für Zwischenerzeugnisse wie Daten etc., die zur Herstellung der geschuldeten Leistung erstellt werden. Abweichende Vereinbarungen müssen schriftlich vereinbart werden.

Der Auftragnehmer hat das Recht von allen Arbeiten bis zu zehn einwandfreie Belegexemplare unentgeltlich als Referenzmuster einzubehalten oder auf Wunsch zugesandt zu bekommen.

 

§ 17 Eigentumsvorbehalt

Bis zu der vollständigen Bezahlung behält sich der Auftragnehmer das Eigentum an den erbrachten Lieferungen und Leistungen vor.

 

§ 18 Schlussbestimmung, Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

Gerichtsstand ist ausschließlich für alle Streitigkeiten aus Verträgen der Sitz des Auftragsnehmers. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

Stand: November 2022